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  • 28.03.2017 · Fachbeitrag · Betriebsratsbeteiligung

    Neu: Erweiterte Rechte für den Betriebsrat

    | Mit dem neuen AÜG zum 1.4.17 wird auch das BetrVG teilweise geändert. Die Betriebsräte werden besser darüber informiert, welche Fremdfirmen in welchem Umfang im Betrieb arbeiten. |