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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Geplante Sachbezugswerte für 2018

    | Nach dem vorgelegten Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft in 2018 von 223 EUR auf 226 EUR und der monatliche Sachbezugswert für freie Verpflegung auf 246 EUR (derzeit 241 EUR) steigen. Mit der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrats ist zu rechnen. |

     

     

    Damit ergeben sich für Mahlzeiten folgende Sachbezugswerte:

     

    • Sachbezugswerte für Mahlzeiten

    Mahlzeit

    monatlicher Wert

    kalendertäglicher Wert

    Frühstück

    52 EUR (2017: 51 EUR)

    1,73 EUR (2017: 1,70 EUR)

    Mittag- bzw. Abendessen

    97 EUR (2017: 95 EUR)

    3,23 EUR (2017: 3,17 EUR)

     
    Quelle: ID 44953151