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· Fachbeitrag · Kundeninformation

Hochwasser: Steuerliche Vergünstigungen für Geschädigte

| Das BMF hat klargestellt, welche steuerlichen Vergünstigungen die Betroffen der Hochwasserkatastrophe in Anspruch nehmen können. Wichtigste Information: Auch wenn Geschädigte keine Versicherung gegen Hochwasser abgeschlossen haben, dürfen sie Widerbeschaffungskosten für Kleidung und Hausrat sowie Reparaturkosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen (BMF, Schreiben vom 28.6.2016, Az. IV C 4 - S 2223/07/0015:016, Abruf-Nr. 187035 ). |

Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 1 | ID 44154174