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21.06.2016 · Fachbeitrag · Kundeninformation

ALG II: Beiträge für Kfz-Haftpflicht vom Einkommen absetzbar

| Die Beiträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherung können vom Einkommen eines Grundsicherungsempfängers abgezogen werden. Das gilt nach einem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen selbst dann, wenn der Grundsicherungsempfänger lediglich Halter und nicht Eigentümer des Fahrzeugs oder Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung ist. |