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15.10.2015 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Abtretung eines Anspruchs aus bAV bei Versorgungsausgleich

| Tritt ein Steuerpflichtiger einen Teil seines Anspruchs aus einer betrieblichen Altersversorgung aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an seine geschiedene, nicht unbeschränkt steuerpflichtige Ehefrau ab, muss er die Versorgungsleistungen dennoch in voller Höhe versteuern. Das hat das FG Hamburg entschieden. |