·Fachbeitrag ·Krankenversicherung
Mindert ein Kassen-Bonus den Sonderausgabenabzug?
| Der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge zur Basisabsicherung ist nicht um Zahlungen zu kürzen, die von der Krankenkasse im Rahmen eines „Bonusprogramms“ gezahlt werden. Dies ist zumindest die Ansicht des FG Rheinland-Pfalz. |
Das hier einschlägige Bonusmodell der BKK schmälerte den Krankenversicherungsschutz (Basisabsicherung) bei der BKK nicht. Das heißt, alle Mitglieder - ob sie nun an dem Bonusmodell teilnahmen oder nicht - hatten Anspruch auf sämtliche Versicherungsleistungen (zur Basisversorgung):
- Vor diesem Hintergrund sah das FG keine „Gleichartigkeit“ zwischen der Bonuszahlung der BKK und den Beiträgen des Mitglieds zu seiner Basis-Krankenversicherung und erteilte einer Verrechnung eine klare Absage.
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