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· Nachricht · Krankenversicherung

Freiwilliges Mitglied muss Beiträge auf Sofortrente zahlen

| Ein freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse muss Beiträge auch aus den durch Einmalleistungen erworbenen Sofortrenten zahlen. Beitragspflichtig ist der gesamte monatliche Zahlbetrag und nicht nur der Ertragsanteil ( BSG, Urteil vom 15.08.2018, Az. B 12 R 5/17 R, Abruf-Nr. 203119 ). |

Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 2 | ID 45467099