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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Pensions-Sicherungs-Verein: Kein Beitrag für 2016

| Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2016 auf 0,0 Promille festgelegt. Somit wird erstmals seit Beginn des Geschäftsbetriebs des PSVaG kein Beitrag für das laufende Geschäftsjahr erhoben. Ob für 2017 ein Vorschuss erhoben wird, soll im ersten Halbjahr 2017 entschieden werden. |

Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 1 | ID 44369772