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08.09.2020 · Nachricht · Wettbewerbsrecht

Versicherungsvertreter darf nicht mit „Assekuranz“ werben

| Als Versicherungsvertreter dürfen Sie nicht mit dem Hinweis „x. Assekuranz Service GmbH“ und/oder „Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)“ werben, entschied das OLG Düsseldorf. |