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· Fachbeitrag · Datenschutz

DSGVO: Stichtag 25.05.2018 ‒ Was Sie in Ihrer Agentur datenschutzrechtlich wissen müssen

von Rechtsanwalt Dr. Günther Heinicke und Rechtsanwalt Kai-Uwe Recker, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen, München

| Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist derzeit in aller Munde. Ab 25.05.2018 sind die darin enthaltenen Anforderungen in Deutschland umzusetzen. Der WVV erläutert nachfolgend die Neuerungen, die auf Sie in Ihrer Agentur zukommen. | 

Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

In Ihrer Agentur erheben, erfassen oder speichern Sie personenbezogene Daten über Ihre Kunden. Damit verarbeiten Sie Daten im Sinne der DSGVO und müssen sicherstellen, dass dies auch rechtmäßig geschieht. Datenschutzrechtlich macht es dabei keinen Unterschied, ob Sie Ausschließlichkeits- oder Mehrfachvertreter sind: Die Verarbeitung ist nur im Regel-Ausnahme-Verhältnis erlaubt. Sprich: Sie ist verboten, es sei denn, dass der Betroffene in die Erhebung, Verarbeitung und gegebenenfalls Weitergabe seiner Daten bewusst und eindeutig einwilligt.

 

Wichtig | Der Kunde muss freiwillig und „auf Augenhöhe“ einwilligen. Es darf also kein Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien bestehen. Außerdem dürfen Sie die Daten nur für den Zweck verwenden, für den der Kunde eingewilligt hat.