22.11.2019 · Fachbeitrag · Haftung
Vermittler muss bei Rürup-Vertrag über Nachteile informieren
Ein Vermittler muss seinen Kunden bei Abschluss einer Rürup-Rente auch über die damit verbundenen Nachteile informieren. Unterlässt er dies, hat der Kunde gegen den Vermittler einen Anspruch auf Schadenersatz. Dies hat das OLG Celle entschieden
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