06.08.2015 · Fachbeitrag · Haftung
Falschberatung bei Wechsel von der GKV in die PKV
Empfiehlt ein Vertreter einem gesetzlich Versicherten den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV), besteht eine intensive Beratungs- und Dokumentationspflicht. Macht der Vertreter dabei einen Fehler, kehrt sich die Beweislast zu seinen Lasten um und er schuldet Schadenersatz. So lautet das Resümee einer Entscheidung des OLG Hamm.
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