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12.02.2013 · Fachbeitrag · Agenturrecht

Vertreter haftet nicht für Umstellung des Versicherungsvertrags

| Bei der Umstellung eines laufenden Versicherungsvertrags auf neue Bedingungen treffen den Versicherungsvertreter keine Beratungspflichten. Dies hat das LG Ingolstadt klargestellt. |