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13.03.2014 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

Steuerpflicht von Erstattungszinsen ist nicht verfassungswidrig

| Erstattungszinsen für Steuererstattungen sind steuerpflichtig nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010. Das hat der BFH in letzter Instanz entschieden. Dass im Gegensatz dazu Nachzahlungszinsen für nicht abziehbare Steuern steuerlich das Einkommen nicht mindern dürfen, hält der BFH für keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung (BFH, Urteil vom 12.11.2013, Az. VIII R 36/10; Abruf-Nr. 140476 ). |