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· Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt

Keine Fristwahrung durch Erklärung beim falschen Finanzamt

| Die Einreichung der Steuererklärung bei einem örtlich unzuständigen Finanzamt wahrt nicht die Erklärungsfrist. Das hat der BFH entschieden und sich damit der von den Instanzgerichten vertretenen Auffassung entgegengestellt ( BFH, Urteil vom 13.02.2020, Az. VI R 37/17, Abruf-Nr. 216563 ). |

Quelle: Ausgabe 09 / 2020 | Seite 1 | ID 46743328