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· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

BFH hält Zuteilung der Identifikationsnummer für rechtens

| Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die damit einhergehende Datenspeicherung beim Bundeszentralamt für Steuern sind verfassungsgemäß. Denn nach Ansicht des BFH überwiegt das Gemeinwohlinteresse ( BFH, Urteil vom 18.1.2012, Az. II R 49/10 ; Abruf-Nr. 120377 ). |

Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 5 | ID 31658010