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· Fachbeitrag · Sachbezüge

Sachbezugswerte steigen ab 1. Januar 2016 nur für Verpflegung

| Die Sachbezugswerte werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Daher steigen 2016 die Werte für Verpflegung. Die Sachbezugswerte für eine Unterkunft bleiben auf dem Niveau von 2015. |

 

Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2016:

  • Der monatliche Gesamtwert für vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten beträgt 236 Euro (bisher: 229 Euro).
  • Die Einzelwerte betragen künftig für ein Frühstück 1,67 Euro (bisher: 1,63 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,10 Euro (bisher: 3,00 Euro).

 

PRAXISHINWEIS | Unentgeltliche Mahlzeiten - etwa über Essensmarken oder Restaurantgutscheine - müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem der Mitarbeiter den Betrag zuzahlt oder der Arbeitgeber ihn vom Lohn einbehält.

 

Weiterfühende Hinweise

  • 8. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, auf wvv.iww.de unter der Abruf-Nr. 145753.
  • Alle „Sachbezugswerte 2016“ finden Sie in einer Tabelle auf wvv.iww.de unter Downloads → Arbeitshilfen → Lohnabrechnung.
Quelle: Ausgabe 01 / 2016 | Seite 1 | ID 43720915