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29.01.2009 | „Wohn-Riester“

Die neue Eigenheimrente:
So funktioniert „Wohn-Riester“

von Dr. Stefan Jokl, Abteilungsleiter,
Verband der Privaten Bausparkassen e. V., Berlin

Im Juli 2008 hat der Gesetzgeber das „Eigenheimrentengesetz“ verabschiedet. Damit wurde das selbstgenutzte Wohneigentum rückwirkend zum 1. Januar 2008 besser in die geförderte Altersvorsorge einbezogen. Seit November 2008 werden zertifizierte Verträge angeboten.  

Gleichbehandlung der Altersvorsorgeformen

Der Bau, Kauf und die Entschuldung der eigenen vier Wände ist damit den schon seit 2001 durch „Riester-Zulagen“ und Steuervorteilen geförderten privaten Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparplänen gleichgestellt. Auch der Erwerb eines eigentumsähnlichen lebenslangen Dauerwohnrechts und der Erwerb von Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft werden gefördert.  

 

Die neue Regelung löst zugleich das untaugliche „Entnahme-Modell“ ab, bei dem angesparte Guthaben aus einem Altersvorsorgevertrag in begrenzter Höhe zum Erwerb von Wohneigentum entnommen werden durften, aber anschließend auch wieder zurückgezahlt werden mussten. Damit entsprach die Guthabenentnahme quasi einem zinslosen Darlehen an sich selbst, was allgemein auf wenig Verständnis stieß.  

Kreis der Förderberechtigten

Förderberechtigt ist nach „Wohn-Riester“ grundsätzlich der gleiche Bevölkerungskreis, der auch die Förderung der privaten Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz in Anspruch nehmen kann.  

 

Förderberechtigte

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Arbeitslose, Landwirte, pflichtversicherte Selbstständige.