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19.07.2013 · Fachbeitrag · Rentenversicherung

Einkünfteerzielungsabsicht bei privaten Rentenversicherungen

Der BFH hat zur Einkunftserzielungsabsicht beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung Stellung genommen. Er hat dabei klargestellt, dass für einen Rentenversicherungsvertrag, der nach dem 9. Dezember 2003 (= Zeitpunkt der Einbringung des Entwurfs des Alterseinkünftegesetzes [AltEinkG] in den Bundestag) abgeschlossen wurde, bei der Überschussprognose bereits die durch das AlteinkG ab dem 1. Januar 2005 he­rabgesetzten Ertragsanteile zu berücksichtigen sind.