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18.07.2013 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Versicherungsprämien für Betriebsunterbrechungsversicherung

| Die von einer GmbH gezahlten Versicherungsprämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdecken soll, stellen Betriebsausgaben dar und sind nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren (FG Niedersachsen, Urteil vom 14.2.2013, Az. 6 K 107/11; Abruf-Nr. 131833 ). |