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· Nachricht · Kfz-Steuer

Antrag auf Kfz-Steuerbefreiung durch den Erben des Halters

| War der Erblasser Halter eines Kfz und schwerbehindert mit Merkzeichen „H“, „BI“ oder „aG“ (Personenkreis nach § 3a KraftStG ), geht das Antragsrecht für die rückwirkende Gewährung der Kfz-Steuerbefreiung auf den Rechtsnachfolger über. So entschied das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 18.10.2019, Az. 13 K 1012/18, Abruf-Nr. 214447 ). Das letzte Wort hat jedoch der BFH (Az. beim BFH: IV R 38/19 ). |

Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 1 | ID 46664472