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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Handschriftliches Fahrtenbuch in Kombination mit PC-Ausdruck

| Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Diesen Anforderungen ist nach Ansicht des BFH nicht entsprochen, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden. |

 

Der BFH (Urteil vom 1.3.2012, Az. VI R 33/10; Abruf-Nr. 121590) widersprach mit seiner strengen Haltung dem FG Berlin-Brandenburg.

 

Weiterführender Hinweis

  • Beitrag „So gestalten Sie Ihr Fahrtenbuch finanzamtssicher und sichern sich Betriebsausgabenabzug“ in WVV 3/2012, Seite 11, im Archiv (wvv.iww.de)
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 4 | ID 33875780