23.08.2013 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Versicherungsprämien sind keine verdeckte Gewinnausschüttung
Die von einer GmbH gezahlten Versicherungsprämien für eine „Honorar-ausfallschutzversicherung bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige“, die auch das Erkrankungsrisiko der Gesellschafter abdeckt, sind nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter zu qualifizieren. Das hat das FG Niedersachsen entschieden.
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