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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Gutschein für Kundenwerber: Ist Empfangsbestätigung Pflicht?

| Eine Leserin schildert uns folgendes Problem: Jeder Kunde, der mir einen neuen Kunden wirbt, erhält von mir einen Tankgutschein. Die Gutscheine werden verschickt, sobald der Versicherungsvertrag des neuen Kunden policiert und die Erstprämie bezahlt ist. Zuerst hat das Finanzamt Name und Anschrift des Empfängers verlangt, was wir nachgereicht haben. Jetzt sollen wir noch die Empfangsbestätigungen der Kunden mit Datum des Erhalts sowie dem Wert der erhaltenen Gutscheine vorlegen; sonst will das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug versagen. Zu Recht? |

 

Unsere Antwort | Nein, das Finanzamt kann keine Empfangsbestätigungen verlangen. Es reicht, dass Sie das Benennungsverlangen des Finanzamts nach § 160 AO erfüllt und die Empfänger der Zahlungen - hier die Empfänger der Gutscheine - benannt haben. In dem Fall dreht sich die Beweislast um. Das bedeutet, bei Zweifeln muss das Finanzamt detaillierte Gründe vorbringen, um den Betriebsausgabenabzug zu versagen.

 

PRAXISHINWEIS | Fordern Sie das Finanzamt zu Auskunftsersuchen an einige der benannten Gutscheinempfänger auf. So kann das Finanzamt Ihre Aussagen stichprobenartig untersuchen.

 
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 3 | ID 33224530