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· Fachbeitrag · Dienstwagen

Verkehrsdelikte Ihrer Mitarbeiter mit dem Dienstwagen ‒ So reagieren Sie richtig

| Abhängig von der Größe der Agentur verfügen Agenturinhaber über ein oder mehrere Firmenfahrzeuge. Das Fahrzeug wird entweder nur einem Mitarbeiter als Dienstwagen zur Verfügung gestellt oder von mehreren Mitarbeitern genutzt. Verkehrsordnungswidrigkeiten kommen immer wieder vor, z. B. wegen Falschparkens oder Geschwindigkeitsüberschreitung. WVV erläutert, wie Sie auf solche Verkehrsdelikte Ihrer Mitarbeiter reagieren, sobald Sie einen Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen erhalten. |

Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen an den Halter

Begeht einer Ihrer Mitarbeiter eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Ihrer Fahrzeuge, erhalten Sie als Halter einen Fragebogen. Das kann ein Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen sein. Beide Bogen enthalten alle wichtigen Informationen zum Tatbestand, z. B. Art, Zeit und Ort des Verstoßes, Höhe des Bußgelds, Zeugen und Beweismittel.

 

Der Anhörungsbogen und der Zeugenbefragungsbogen müssen immer an eine natürliche Person geschickt werden, da eine juristische Person nicht selbst „aussagen“ kann. Ist der Halter eines Fahrzeugs beispielsweise eine GmbH, muss der gesetzliche Vertreter mitaufgeführt werden. Anderenfalls liegt ein Formfehler vor, und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Angaben zu machen.