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17.01.2014 · Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitsversicherung

Aufteilung der Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

| Eine Aufteilung der Aufwendungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in einen privat und einen beruflich bzw. betrieblich veranlassten Anteil mit dem Ziel, letzteren als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzuziehen, kommt nicht in Betracht. Denn mit der Berufsunfähigkeitsversicherung wird das private Risiko der Sicherung des Lebensunterhalts abgesichert. Mit diesem Argument hat der BFH eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen (BFH, Beschluss vom 15.10.2013, Az. VI B 20/13; Abruf-Nr. 140088 ). |