08.07.2020 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Sonderausgabe „Überlassung bzw. Übereignung von Smartphones“
Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern ein betriebliches Smartphone überlassen oder die Nutzung eines privaten Smartphones für dienstliche Zwecke bezuschussen. Für diese und weitere Gestaltungen gelten unterschiedliche lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Regeln. Eine Sonderausgabe unseres Schwesterinformationsdienstes LGP Löhne und Gehälter professionell erläutert die verschiedenen Spielregeln ausführlich. Zusätzlich finden Sie darin einen Mustervertrag über die Überlassung eines betrieblichen Smartphones.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig