08.11.2013 · Fachbeitrag · Altersversorgung
Riester-Verträge: Beitragszahlungen für 2013 jetzt anpassen
Immer häufiger werden die staatlichen Zulagen von Riester-Sparern gekürzt, weil kaum ein Riester-Sparer seine Beitragszahlungen anpasst. Maßgeblich für die Mindestbeiträge 2013 ist das Bruttogehalt des Jahres 2012 (4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttogehalts, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Bei Riester-Sparern, die 2012 einen Gehaltssprung gemacht haben, kann es sein, dass sie 2013 zu geringe Eigenbeiträge leisten. Das führt zur anteiligen Kürzung der Zulage.
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