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28.08.2013 · Fachbeitrag · Versicherungsteuer

Steuerpflicht einer Kautionsrückversicherung

| Das Versicherungsentgelt für die Kautionsrückversicherung, mit der die Gefahr aus einer vom Erstversicherer abgeschlossenen Kautionsversicherung durch einen Rückversicherer abgesichert wird, ist nach Ansicht des BFH versicherungsteuerpflichtig. Denn ein Versicherungsverhältnis im Sinne des § 1 Abs. 1 VersStG wird auch durch eine vertraglich vereinbarte Rückversicherung begründet. |