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· Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

So profitieren Sie optimal von den Verfahren anderer und nutzen Ihre Steuerspar-Chancen

von Diplom-Finanzwirt Robert Kracht, Bonn

| Die Steuererklärung 2011 steht vor der Tür. Und bereits hier heißt es für Versicherungsvertreter, alle Chancen zum Steuern sparen zu nutzen. Große Chancen bieten Ihnen all die Verfahren, die beim BFH, BVerfG und EuGH anhängig sind. Sie können sich einfach an die Verfahren „dranhängen“, ohne eigenes Prozessrisiko. Machen Sie sich mit den Verfahren vertraut, die für Sie wichtig sind, und erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte wahren. |

Ruhen des Verfahrens sichern

Und so gehen Sie in der Praxis vor: Sie machen sich bei den umstrittenen Fragen in Ihrer Steuererklärung die für Sie vorteilhafte Auffassung zu eigen. Dem wird Ihr Finanzamt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht folgen und Sie in Ihrem Steuerbescheid darauf hinweisen.

 

PRAXISHINWEIS | In diesem Fall legen Sie Einspruch ein, verweisen auf das entsprechende Verfahren beim BFH, BVerfG oder EuGH und beantragen, dass Ihr Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung ruht (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).