26.02.2019 · Nachricht · Versicherungsrecht
Begriff der Abgabe im Sinne von § 2 Abs. 2 S. 2 VVG
Weiß der Versicherungsnehmer (VN) bei Abgabe seiner Vertragserklärung, dass ein Versicherungsfall schon eingetreten ist, ist der Versicherer nach § 2 Abs. 2 S. 2 VVG nicht zur Leistung verpflichtet. Wann liegt die Abgabe vor, wenn der Versicherungsvertreter einen eigenen Antrag stellt? Die Antwort liefert das KG Berlin.
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