19.01.2015 · Fachbeitrag · Lebensversicherung
Keine mutmaßliche Schweigepflichtentbindung nach Tod des VN
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers (VN) kann in einem versicherungsrechtlichen Rechtsstreit nicht von einer mutmaßlichen Entbindung von der Schweigepflicht ausgegangen werden. So lautet das Fazit einer Entscheidung des OLG Karlsruhe.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig