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· Nachricht · Betriebsschließungsversicherung

Keine Entschädigung für Gastronomen wegen Betriebsschließung

| Ein Gastronom hat keinen Anspruch auf Entschädigung aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der Corona-Pandemie-bedingten Schließung seines Restaurants. So sieht es das LG Oldenburg. |

 

Nach Ansicht des LG hat der Versicherer in der Betriebsschließungsversicherung im vorliegenden Fall lediglich Deckungsschutz für die in seinen Versicherungsbedingungen namentlich aufgelisteten Krankheiten und Krankheitserreger gewährt. Die Begriffe Corona, Covid-19 oder Sars-Cov2 waren in der Auflistung nicht genannt worden, weshalb im konkreten Fall trotz einer Bezugnahme auf das Infektionsgesetz kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie bestehe (LG Oldenburg, Urteil vom 14.10.2020, Az. 13 O 2068/20, Abruf-Nr. 218343; nicht rechtskräftig).

 

Quelle: Pressemitteilung des LG Oldenburg vom 15.10.2020

Quelle: ID 46936020