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12.12.2016 · IWW-Abrufnummer 190522

Landgericht Düsseldorf: Urteil vom 21.08.2013 – 3 O 249/12

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


Landgericht Düsseldorf

3 O 249/12

Anerkenntnisurteil

Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.882,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Februar 2012 sowie weitere 848,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 8.882,00 Euro

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Es liegen keine Urteilsgründe vor.