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· Fachbeitrag · Provisionsrückforderungen

Was tun gegen in Rechnung gestellte Storni?

von Rechtsanwalt Bernd Schleicher, Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth u. Kollegen, München

| Ausgeschiedene Vertreter stehen stets vor der Frage, wie sie auf in Rechnung gestellte Provisionsstorni reagieren sollen. Der WVV beantwortet sie. |

 

Frage: Das in WVV 7/2016 (Seite 5) geschilderte Vorgehen des Versicherers ist gängige Praxis. Es werden den ausgeschiedenen Vermittlern lediglich Listen mit stornierten Verträgen zugesandt und die damit verbundenen Provisionsstorni in Summe mitgeteilt. Hat man hier als ehemaliger Vermittler ein Widerspruchsrecht gegen die bereits in Rechnung gestellten Provisionsstorni?

 

Antwort: Ihr Vorgehen gegen den Versicherer hängt davon ab, was Sie in der Vergangenheit unternommen haben.