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01.11.2003 | Wohnungsbau

Nur anteilige Eigenheimzulage bei Miteigentum

Der Eigenheimzulage droht durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 das Aus. Bevor Sie oder Ihre Kunden sich jetzt aber zu Panikkäufen entschließen, sollten Sie folgendes Urteil des Bundesfinanzhofs kennen. Als Miteigentümer einer Wohnung erhalten Sie die Eigenheimzulage (inklusive Zusatzförderungen) nur entsprechend Ihrem Miteigentumsanteil. Das gilt auch, wenn Sie die Wohnung allein nutzen und die übrigen Miteigentümer keine Eigenheimzulage für ihren Anteil erhalten bzw. sie nicht beantragt haben. (Urteil vom 5.6.2002, Az: III R 47/01; Abruf-Nr.  031892 )

Quelle: Ausgabe 11 / 2003 | Seite 4 | ID 97072