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01.03.2003 | Wohnungsbau

,,Alte" Eigenheimförderung gilt vorerst weiter

Gute Nachrichten für Immobilienerwerber und Häuslebauer: Die bisherige Eigenheimförderung wird vorerst weitergewährt. Eine Neuregelung der Eigenförderung wird nach Aussagen der Bundesregierung im zweiten Quartal 2003 beschlossen werden. Die neue Eigenheimförderung gilt dann ab dem Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Eine Rückwirkung wird es nicht geben.

Unser Tipp: Sie kommen für die vollen acht Jahre in den Genuss der ,,alten" Eigenheimförderung, wenn Sie bis zur Verkündung einer Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt einen notariellen Kaufvertrag geschlossen oder Bauantrag gestellt haben. Bei einem Bau im so genannten Freistellungsverfahren ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem Sie den entsprechenden Bauantrag bei der Gemeinde einreichen.

Unser Service: Ob es angesichts des Widerstands der Union gegen die Steuerpläne überhaupt eine Änderung geben wird, ist offen. In unserem Online-Service informieren wir Sie aktuell über die Entwicklung. Wie Sie dort hin gelangen, erfahren Sie auf der Seite 20.

Quelle: Ausgabe 03 / 2003 | Seite 3 | ID 96969