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22.02.2008 | Viele Pflichten – viele Fallen

Abmahnung – was tun?

von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, Hamburg

Die neuen Informationspflichten und die neue Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen bzw. E-Mails stellen erhöhte Anforderungen an Sie. Das Gefährdungspotenzial im Hinblick auf Abmahnungen hat sich erhöht. Ist der worst case eingetreten, fragen Sie sich, was Sie tun können.  

Fälle potenzieller Abmahnungen

Konstellationen, in denen Abmahnungen drohen, gibt es einige. In folgenden drei Bereichen lauern besonders viele Fallen.  

 

1. Fehlende oder unrichtige Erstinformation

Durch die Neuregelung im Versicherungsvermittlergesetz werden Ihnen neue Informationspflichten auferlegt (§ 11 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung [VersVermV]). Bereits beim ersten Geschäftskontakt müssen Sie Familien- und Vornamen, Firma, betriebliche Anschrift, Vermittlerstatus, Angaben zum Register und zu Beteiligungen, Hinweis auf Beschwerdemöglichkeiten und -adressaten gegenüber dem Versicherungsnehmer klar und verständlich in Textform mitteilen.  

 

Wichtig: Für die Textform ist die Mitteilung der Informationen in einer E-Mail ausreichend. Die Platzierung auf einer Website hingehen ist – so die überwiegende Rechtsprechung – nicht ausreichend.