Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Vermittlerrecht

Aktuelles vollständiges Impressum ist ein Muss

| Sind Sie Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, sollten Sie darauf achten, Ihr Impressum auf Ihrer Homepage aktuell und vollständig zu halten. Sonst laufen Sie Gefahr, gegen die Vorgaben des § 5 Telemediengesetz (TMG) zu verstoßen und abgemahnt zu werden. |

 

§ 5 TMG ist Marktverhaltensregel

Das LG Fulda hat § 5 TMG als Marktverhaltensregel i. S. v. § 3a UWG eingestuft und einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch eines Verbands bejaht (LG Fulda, Urteil vom 27.03.2017, Az. 6 O 34/16, Abruf-Nr. 195703).

 

Fehlende Angaben im Impressum

Das Unternehmen, das gewerbsmäßig im Bereich der Beratung und Vermittlung von Versicherungen tätig ist, hat laut LG Fulda mehrfach in seinem Impressum gegen die Vorgaben des § 5 TMG verstoßen: