Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.03.2004 | Vermietung

Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf

Wird eine zum Privatvermögen gehörende Mietimmobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist "steuerfrei" verkauft, darf eine Vorfälligkeitsentschädigung zur Ablösung des Immobilienkredits nicht als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgesetzt werden. Das ist das Resümee einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH). Der BFH widersprach damit dem Finanzgericht Köln.

Begründung: Die Entschädigung hänge aus steuerlicher Sicht nicht mit der Erzielung von Miteinnahmen zusammen, sondern mit dem steuerlich unbeachtlichen Vermögensbereich. Das gelte auch, wenn mit dem Darlehen nicht Anschaffungs- oder Herstellungskosten finanziert worden sind, sondern sofort abziehbare Werbungskosten.

Beachten Sie: Wird die Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft, liegt ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor. Dann mindert die Vorfälligkeitsentschädigung den steuerpflichtigen Spekulationsgewinn. (Urteil vom 23.9.2003, Az. IX R 20/02; Abruf-Nr.  032801 )

Quelle: Ausgabe 03 / 2004 | Seite 2 | ID 97130