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25.07.2008 | Verbindliche Auskunft

FG hält Gebühr für verbindliche Auskunft für rechtens

Die Gebühr für eine verbindliche Auskunft verstößt nach einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg nicht gegen das Grundgesetz. Sie verfolge das Ziel, den Verwaltungsaufwand zu decken und gleiche den Vorteil dieser besonderen Dienstleistung aus. Die mit der Auskunft verbundene Planungs- und Rechtssicherheit sei ein besonderer Vorteil, an den der Staat die Gebührenpflicht knüpfen dürfe, was auch international üblich sei. Zudem führe die Verbindlichkeit der Auskunft zu einer Selbstbindung der Finanzverwaltung.  

Unser Tipp: Müssen auch Sie Gebühren für eine verbindliche Auskunft bezahlen, sollten Sie Einspruch einlegen. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof (Az: VIII R 22/08) anhängig. (Urteil vom 20.5.2008, Az: 1 K 46/07) (Abruf-Nr. 082086)  

Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 2 | ID 120635