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28.01.2008 | Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie – Teil XI

Berufs- und Erwerbsunfähigkeit – so analysieren Sie das Risiko

Im Rahmen unserer Beitragsserie erfahren Sie dieses Mal, wie Sie das Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisiko richtig analysieren. Verwenden Sie zur Analyse einen standardisierten Risikoanalyse-Bogen, damit Sie nichts vergessen. Diesen finden Sie auch bei „myIWW“ im „Online-Service“ unter „Muster-Risikoanalyse-Bogen“.  

 

Risikoanalyse-Bogen

Name und Anschrift des Vermittlungsunternehmens  

Name  

 

Anschrift  

 

Telefon  

 

Telefax  

 

E-Mail-Adresse  

 

Internet  

 

Kunde  

Name, Vorname, Anschrift  

Gesprächsteilnehmer  

Kunde  

... Name, Vorname  

Berater  

... Name, Vorname  

...  

... Name, Vorname  

...  

... Name, Vorname  

Monatliche Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit  

Monatliche Einkünfte aus  

  • selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit

... Euro  

  • nichtselbstständiger Tätigkeit

... Euro  

  • ...

... Euro  

Gesamt  

... Euro  

Vorhandene Absicherung der eigenen Arbeitskraft  

 

Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung  

Berufsunfähigkeit  

Gesetzliche Ansprüche  

... Euro  

... Euro  

Ansprüche aus berufsständischer Versorgung  

... Euro  

... Euro  

Private Absicherung:  

 

 

  • BU/EU-Versicherung
Zahlung bis: (Datum)

... Euro ...  

... Euro ...  

  • bAV
Zahlung bis: (Datum)

... Euro ...  

... Euro ...  

  • BU-Zusatzversicherung
Zahlung bis: (Datum)

... Euro ...  

... Euro ...  

  • Weitere Ansprüche
Zahlung bis: (Datum)

... Euro ...  

... Euro ...  

Gesamtsumme  

... Euro  

... Euro  

Vorhandene Absicherungslücke  

Monatliche Gesamteinkünfte aus beruflicher Tätigkeit 

 

... Euro 

Ansprüche aus vorhandener Absicherung 

./. Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung  

 

... Euro 

./. Berufsunfähigkeit  

 

... Euro 

Vorhandene Absicherungslücke  

= ... Euro  

= ... Euro  

Gewünschte Absicherung 

... (bis zu welcher Höhe, bis zu welchem Alter etc.) 

Besondere Wünsche  

...  

 

 

Ort, Datum ...  

... ...  

Unterschrift Kunde Unterschrift Berater  

 

Erläuterungen

Monatliche Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit

Einnahmen, die aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung stammen, müssen nicht aufgenommen werden, wenn diese auch bei einer Berufsunfähigkeit Ihres Kunden zur Verfügung stehen.  

 

Vorhandene Absicherung der eigenen Arbeitskraft

Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten nur noch vor dem 2. Januar 1961 Geborene eine Berufsunfähigkeitsabsicherung mit Berücksichtigung ihrer beruflichen Qualifikation. Alle Jüngeren erhalten lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die die berufliche Qualifikation nicht berücksichtigt. Bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden wird die volle und bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von sechs Stunden die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.