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01.01.2005 | Umsatzsteuer

Keine Umsatzsteuer bei Versicherungsvermittlung

Kreditvermittler müssen auf ihre Provisionen Umsatzsteuer zahlen, wenn sie keine eigenen vertraglichen Beziehungen zum Kreditnehmer oder zum Kreditgeber haben. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 9.10.2003, Az: V R 5/03; Abruf-Nr.  032589). Wir sind gefragt worden, ob sich dieses Urteil auch auf Versicherungsvermittler auswirkt. Immerhin gäbe es in der Praxis viele Untervertreter-Verhältnisse, die "nicht auf den Versicherer, sondern auf den Hauptvermittler reversiert" sind.

Die Antwort: Die Steuerfreiheit von Kredit-Vermittlungsprovisionen richtet sich nach §  4 Nummer 8 Umsatzsteuergesetz (UStG), die von Versicherungs-Vermittlungsprovisionen nach §  4 Nummer 11 UStG. Der BFH hat sich in dem Urteil lediglich mit §  4 Nummer 8 UStG befasst. Daher gehen wir davon aus, dass es für Untervermittler von Versicherungsvermittlern nicht einschlägig ist.

Unser Service: Einzelheiten zur Umsatzsteuerpflicht von Kredit-Vermittlungsprovisionen entnehmen Sie bitte der Ausgabe 11/2004, Seite 19 .

Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 2 | ID 97283