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01.01.2006 | Telefon

Ablage des Mobiltelefons ist keine Benutzung

Das "Handy-Verbot" am Steuer beschäftigt die Gerichte: Aus Sicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm erstreckt es sich über sämtliche Bedienfunktionen (Beschluss vom 6.7.2005, Az: 2 Ss OWi 177/05;   Abruf-Nr.  052323 ). Wer dagegen sein Mobiltelefon beim Autofahren nur von einem Ort an einen anderen legt, verstößt nicht gegen das "Handy-Verbot". Der Begriff "Benutzung" eines Mobiltelefons im Sinne von §  23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung verlange, dass der Fahrer tatsächlich eine Bedienfunktion des Geräts gebrauche, entschied nunmehr das OLG Köln. (Beschluss vom 23.8.2005, Az: 83 Ss-OWi 19/05; Abruf-Nr.  053000 )

Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 1 | ID 97458