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01.01.2003 | Steuerbescheid

Finanzverwaltung muss neueste BFH-Urteile kennen

Von einem Steuerberater wird erwartet, dass er spätestens innerhalb von vier bis sechs Wochen Kenntnis von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat. Eine längere Frist wird ihm von den Gerichten nicht zugebilligt. Wird die Karenzzeit überschritten, und berät Ihr Steuerberater Sie in Unkenntnis einer höchstrichterlichen Entscheidung falsch, haftet er für den Schaden, der Ihnen dadurch entsteht.

Unser Tipp: Das Gleiche gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz auch für die Finanzverwaltung. Erlässt ein Sachbearbeiter ohne Kenntnis der neuen BFH-Rechtsprechung falsche Bescheide, verletzt er seine Amtspflicht. Die Folge: Sie können vom Finanzamt die (Steuerberatungs-)Kosten für das Einspruchsverfahren verlangen. (Urteil vom 17.7.2002, Az: 1 U 1588/01, Abruf-Nr.  021222 ).

Quelle: Ausgabe 01 / 2003 | Seite 5 | ID 96949