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01.12.2005 | Steueränderungen

Steuerspar-Modelle vor dem Aus

Steuerspar-Modellen soll spätestens zum Jahresende (eventuell durch einen Kabinettsbeschluss früher) mit einem neuen §  15b Einkommensteuergesetz der Garaus gemacht werden. Anleger sollen bei modellhaften Kapitalanlagen, die mehr als zehn Prozent Anfangsverluste bezogen auf das Eigenkapital ausweisen, die Verluste nur noch mit später anfallenden positiven Einkünften derselben Einkunftsquelle verrechnen können. Bestandsschutz soll nur bei einem Beitritt bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gewährt werden. Betroffen sind inländische Modelle mit hohen Anfangsverlusten:

  • Geschlossene Fonds, insbesondere Medien-, Solar- und Windenergiefonds sowie Wertpapierhandelsfonds
  • Stille Beteiligungen
  • Fremdfinanzierte Privatrenten

    Kaum oder überhaupt nicht betroffen sind Immobilien-, Lebensversicherungs-, Schiffs- sowie Private-Equity-Fonds, weil sie vorrangig renditeorientiert sind und auf das zügige Erreichen der Gewinnphase abzielen. Auch nicht tangiert, werden inländische Fonds mit langfristig positiven Rendite-Aussichten und Gesellschaften mit Sitz im Ausland, die entweder gewerblich tätig sind oder auf dortige Immobilien setzen. Diese streben angesichts der Steuerfreibeträge jenseits der Grenze Gewinne statt roter Zahlen an.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 1 | ID 97444