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01.03.2003 | Steuer-Erklärung

Lohnsteuer-Voranmeldung per Telefax

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs reagiert. Ab sofort können sämtliche Steuer-Erklärungen, die nicht eigenhändig unterschrieben werden müssen, per Telefax an das Finanzamt gesendet werden. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Lohnsteuer-Voranmeldungen sowie Kapitalertragsteuer-Anmeldungen. (Schreiben vom 20.1.2003, Az: IV D 2 - S 0321 - 4/03).

Quelle: Ausgabe 03 / 2003 | Seite 3 | ID 96970