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01.12.2004 | Spekulationsgeschäfte

Telekom Treueaktien steuerfrei verkaufen

Eine gute Nachricht für alle Aktionäre, die 1996 Aktien der Telekom zeichneten, eine Zuteilung erhielten, in 1999 die so genannten ,,Treueaktien" bekamen und diese irgendwann mit Gewinn veräuÞerten. Das Finanzgericht (FG) Münster meint, dass diese "Treueaktien" bereits im Jahr 1996 erworben worden seien. Beim Verkauf in 1999 oder später sei die ,,Spekulationsfrist" längst abgelaufen gewesen. Der erzielte Gewinn sei steuerfrei. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das FG die Revision zugelassen. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet: IX R 8/04.

Unser Tipp: Falls Sie oder Ihre Kunden ihre ,,Treueaktien" mit Gewinn verkauft haben und der Steuerbescheid für das Verkaufsjahr noch nicht bestandskräftig ist, berufen Sie sich auf das beim BFH anhängige Verfahren und beantragen Sie ,,Ruhen des Verfahrens". (Urteil vom 13.1.2004, Az: 8 K 6788/01 F; Abruf-Nr.  042591 )

Quelle: Ausgabe 12 / 2004 | Seite 1 | ID 97262