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01.04.2006 | Spekulationsgeschäfte

BFH hält Besteuerung auch 1995 für verfassungsgemäß

Wie nicht anders zu erwarten, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Besteuerung von Spekulationsgeschäften auch im Jahr 1995 verfassungsgemäß war. Begründung des BFH: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe dem Gesetzgeber die Mängel bei der Erhebung der Spekulationssteuer erst 1993 bzw. 1994 vorgehalten. Daher sei die Übergangszeit zu kurz gewesen, als dass man für 1995 schon Gesetzesnachbesserungen hätte erwarten können. Damit dürfte definitiv auch die Besteuerung im Jahr 1994 aus BFH-Sicht verfassungskonform sein.

Wichtig: Ob der Tenor des BFH-Beschlusses letztlich Bestand hat, bleibt abzuwarten. Das Finanzgericht Münster ist nämlich anderer Meinung und hat bereits für die Jahre 1994 bis 1996 das BVerfG angerufen (Az: 2 BvL 8/05 und 2 BvL 12/05).

Unser Tipp: Anleger sollten daher vergleichbare Fälle weiterhin unter Hinweis auf die beiden BVerfG-Aktenzeichen offen halten. (Beschluss vom 29.11.2005, Az: IX B 80/05, Abruf-Nr.  060684 )

Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 2 | ID 97510