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01.01.2005 | Rückstellung für Bestandspflege

BFH lässt Steuer sparende Bilanzierung bei bestehenden Lebensversicherungen zu

von Diplom-Finanzwirt Hermann Kahlen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Senden/Westfalen

Dürfen Vermittler Rückstellungen für Verwaltungskosten bilden, die bei bestehenden Lebensversicherungen entstehen, wenn der Versicherer kein Bestandspflegegeld zahlt? Ja, sagt der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 28.7.2004, Az: XI R 63/03; Abruf-Nr.  043010 ).

Das erfreuliche Urteil bringt bilanzierenden Versicherungskaufleuten bares Geld. Wie, das lesen Sie im folgenden Beitrag. Zuerst aber schildern wir Ihnen den zu Grunde liegenden Fall.

Der zu Grunde liegende Fall

Der Kläger war Versicherungsmakler. Er verpflichtete sich im Vertrag mit dem Versicherer aus dem Jahre 1969,

  • Lebens- und Schadensversicherungen zu vermitteln,
  • den Bestand zu betreuen und zu erhalten und
  • das Inkasso durchzuführen.
    Die vereinbarten Provisionen